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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBRRS 2016, 2976; IMRRS 2017, 0061
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Vorkaufsrecht vereitelt: Wie berechnet sich der Schaden des Mieters?
BGH, Beschluss vom 04.10.2016 - VIII ZR 281/15
1. Bei einem vereitelten Vorkaufsrecht ist beim (Gesamt-)Vermögensvergleich dem Verkehrswert nicht nur der dem Verkäufer geschuldete Kaufpreis gegenüberzustellen, sondern auch die mit dem Erwerb einhergehenden Nebenkosten, ohne die das Eigentum am Vorkaufsgegenstand nicht hätte erworben werden können (Notar, Maklerkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbssteuer, Finanzierungskosten).
2. Die jedem Eigentum innewohnende Möglichkeit, die Sache selbst oder durch Vermietung nutzen zu können, ist in ihrem Verkehrswert bereits enthalten. Miete kann deshalb nicht zusätzlich neben dem Verkehrswert der Sache als Schadensposition angesetzt werden.
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