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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3046; IMRRS 2016, 1760
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Untermieterlaubnis: Alle Mitmieter müssen einbezogen werden!
LG Berlin, Beschluss vom 27.07.2016 - 65 S 172/16
Gibt es mehrere Mieter, haben alle Mieter ein berechtigtes Interesse, in die Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung einbezogen zu werden, denn wenn die Gebrauchsüberlassung an einen Dritten zu Schäden führt, müssen die Mieter für das Verschulden des Untermieters einstehen.
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