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IBRRS 2016, 3051; IMRRS 2016, 1764; IVRRS 2016, 0109
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Prozessuales
Rückgabe der Mietsache ist unteilbare Leistung: Keine Streitwertaddition!
LG Berlin, Beschluss vom 26.09.2016 - 65 T 149/16
1. Macht ein Kläger zwei wirtschaftlich identische Ansprüche geltend (hier: auf Räumung und Herausgabe der Wohnung), beruht die Anspruchsmehrheit auf einer subjektiven Klagehäufung. Die Streitwerte werden deshalb nicht addiert.
2. Die Rückgabepflicht mehrerer Mieter oder Untermieter ist eine Gesamtschuld (§ 431 BGB), sodass die Mieter einzeln und gemeinsam verklagt werden können und prozessrechtlich einfache Streitgenossen sind.
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