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IBRRS 2016, 3169; IMRRS 2016, 1807
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Wohnungseigentum
Miteigentümer muss Hangsicherung durch Stützmauer nicht dulden!
LG Hamburg, Urteil vom 29.06.2016 - 318 S 102/15
1. Eine "Hangsicherung" mittels Stützmauer im Bereich des Hanges, Ausgrabungen entlang der Hauswand und gesetzten Pflanzentrögen sind eine bauliche Veränderung, die Miteigentümer nicht dulden müssen.
2. Ein entsprechender auf der WEG-Versammlung gefasster Beschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die in Rede stehende Maßnahme weit über eine Notmaßnahme hinausgeht und es Alternativen gibt. Die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist keine Schikane und nicht missbräuchlich.
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