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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3170; IMRRS 2016, 1809; IVRRS 2016, 0135
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Versteigerungserlös bereits ausgezahlt: Sofortige Beschwerde unzulässig!
LG Tübingen, Beschluss vom 22.04.2016 - 5 T 73/16
Eine sofortige Beschwerde ist jedenfalls mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig, wenn der Beschwerdeführer sein Ziel (hier: Berücksichtigung seines Eigentums bei der Erlösverteilung) nicht mehr erreichen kann, weil der vom Vollstreckungsgericht beschlossene Verteilungsplan bereits ausführt und der Versteigerungserlös ausgezahlt wurde.
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