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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3175; IMRRS 2016, 1814
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Tägliches Stoßlüften: Mehr als 6 Lüftungsvorgänge sind unzumutbar!
LG Berlin, Urteil vom 15.04.2016 - 65 S 400/15
1. Mietern ist es nicht zumutbar, täglich mehr als sechs Stoßlüftungsvorgänge vorzunehmen. Dabei kommt es allein auf die Häufigkeit des Lüftens an - diese ist nicht mit den in der Wohnung lebenden Personen zu multiplizieren.
2. Tritt Schimmel in mehreren Räumen auf und weigert sich der Vermieter, diesen zu beseitigen, ist eine Mietminderung von monatlich 10 % gerechtfertigt.
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