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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3246; IMRRS 2016, 1832
Grundbuchrecht
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Wann ist die Begründung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig?
KG, Beschluss vom 13.10.2016 - 1 W 303/16
§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 S. 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist.*)
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