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IBRRS 2016, 3278
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Bauherr muss wissen, was ihn das Bauvorhaben insgesamt kosten wird!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2013 - 13 U 233/12
1. Ein Architekt muss den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären.
2. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherrn und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertig gestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen.
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