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IBRRS 2016, 3284; IMRRS 2016, 1859
Mit Beitrag
Mietrecht
Überweisung der Miete rechtzeitig beauftragt: Kündigung ungerechtfertigt!
LG Berlin, Urteil vom 19.07.2016 - 18 S 330/15
1. Dem Mieter kann keine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten vorgeworfen werden, wenn er die Miete rechtzeitig vor Fälligkeit überweist.
2. Ein Mieter darf davon ausgehen, dass die Zahlung zwischen zwei großen inländischen Bankinstituten nicht mehr als einen Bankarbeitstag in Anspruch nimmt. Erfolgt die Gutschrift der Zahlung erst drei Bankarbeitstage später beim Vermieter, rechtfertigt dies mangels persönlichen Schuldvorwurfs keine Kündigung.
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