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IBRRS 2016, 3295
Mit Beitrag
Bauvertrag
Baubeginn verzögert sich um über drei Monate: Kündigung möglich!
OLG Naumburg, Urteil vom 05.04.2016 - 1 U 115/15
1. Ein Vertrag über die Errichtung einer ortsfesten, das heißt dauerhaft mit dem Boden verbundenen Photovoltaik-Freianlage ist als Werkvertrag zu qualifizieren.
2. Im VOB-Vertrag kann jede Vertragspartei nach einer länger als drei Monate andauernden Unterbrechung den Vertrag schriftlich kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht.
3. Von einer Unterbrechung ist auch dann auszugehen, wenn die Leistung zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht begonnen werden kann.
4. Besteht der Auftraggeber auf die "vollumfängliche" Erfüllung des Vertrags, obwohl der Vertrag aufgrund geänderter Umstände zwingend angepasst werden muss, ist dem Auftragnehmer ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar.
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