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IBRRS 2016, 3348; IMRRS 2016, 1875
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Baumangel führt zu Wasserschaden: Vermieter muss Umzugskosten erstatten!
AG Bonn, Urteil vom 08.06.2016 - 203 C 317/15
1. Tritt kurz nach Einzug des Mieters in die Wohnung aufgrund einer mangelhaften Sockelabdichtung der Bodenplatte ein Wasserschaden auf und werden Einrichtungsgegenstände durch Schimmelbefall beschädigt, ist die Wohnung mangelhaft.
2. Kann der Mieter schlüssig darlegen, dass ihm aufgrund des Mangels ein Schaden entstand - hier: für schimmelbefallenen Möbelstücke (Kommode, Küchenschränke, Koffer) sowie einen Mietwagen einschließlich Kraftstoff für den Umzug in die Ersatzwohnung - ist dieser ersatzfähig.
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