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IBRRS 2016, 3382
Mit Beitrag
Bauvertrag
Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Fälligkeit setzt Zugang voraus!
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.02.2016 - 1 U 43/12
1. Auch im Fall der Erstellung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber ist deren Zugang beim Auftragnehmer Fälligkeitsvoraussetzung.
2. Für Postsendungen besteht kein Anscheinsbeweis, dass eine aufgegebene Sendung den Empfänger auch erreicht hat.
3. Eine Verwirkung setzt weder Fälligkeit noch Verjährung der Forderung voraus.
4. Meldet sich der Auftragnehmer über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren nicht beim Auftraggeber und reagiert er auch nicht auf die Aufforderungen zur Erstellung der Schlussrechnung, hat er seinen Werklohnanspruch verwirkt.
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