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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3384
Mit Beitrag
Bauvertrag
Schloss ausgetauscht und RTL II eingeschaltet: Bauvertrag (konkludent) gekündigt!
OLG Schleswig, Urteil vom 14.04.2016 - 7 U 85/15
1. Tauscht der Auftraggeber das Türschloss aus, um dem Auftragnehmer das Betreten der Baustelle unmöglich zu machen und überträgt er sodann die Ausführung des Werks einem Fernsehsender, liegt darin die konkludente Kündigung des Bauvertrags.
2. Bei Vertragsbeendigung durch Kündigung hat der Vorauszahlungen leistende Auftraggeber einen Anspruch auf Erteilung einer Schlussrechnung und gegebenenfalls Ausgleich überschüssiger Vorauszahlungen.
3. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Baumängeln setzt voraus, dass er dem Auftragnehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Das gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung endgültig und ernsthaft verweigert.
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