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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0003
Mit Beitrag
Bauvertrag
Nur 30 statt 90 Euro pro Stunde vereinbart: Kein Vorschuss für Mängelbeseitigung!
OLG Schleswig, Beschluss vom 01.03.2016 - 7 U 91/15
1. Ein Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die Beseitigung von Baumängeln setzt voraus, dass zwischen den Vertragsparteien ein Werkvertrag geschlossen wurde.
2. Erhält der Auftragnehmer für die energetische Sanierung eines Gebäudes und die Erstellung eines Wärmedämmverbundsystems eine Vergütung, die nur ein Drittel der für diese Leistungen üblicherweise zu zahlenden Vergütung beträgt, spricht dies dafür, dass der Auftragnehmer lediglich ein arbeitsteiliges Zusammenwirken mit dem Auftraggeber schuldet und nur seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.
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