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IBRRS 2017, 0084; IMRRS 2017, 0034; IVRRS 2017, 0043
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Prozessuales
Klagen ehemaliger Wohnungseigentümer sind keine WEG-Sachen!
LG Dortmund, Urteil vom 30.08.2016 - 1 S 410/15
Macht ein ehemaliger Wohnungseigentümer, der vor Rechtshängigkeit der Klage seine Eigentumswohnung verkauft und übereignet hat, Schadensersatzansprüche gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend, handelt es sich nicht um eine Wohnungseigentumssache. Die Gerichtszuständigkeit für die Klage eines Dritten gegen eine WEG richtet sich nach § 43 Nr. 5 WEG und für die Berufung nach § 72 Abs. 2 GVG.
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