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IBRRS 2017, 0091; IMRRS 2017, 0038
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Mieter kifft, Polizei bricht Wohnungstür auf: Vermieter bleibt auf Schaden sitzen!
BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 49/16
1. Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und verstößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt.*)
2. Zur Frage der Schadensursächlichkeit mietvertraglicher Obhutspflichtverletzungen.*)
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