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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0186; IMRRS 2017, 0084; IVRRS 2017, 0031
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Prozessuales
Klage auf Kaufpreiszahlung: Welche Angaben müssen in die Klageschrift?
BGH, Urteil vom 16.11.2016 - VIII ZR 297/15
Nimmt der Kläger den Beklagten gem. § 433 Abs. 2 BGB auf Kaufpreiszahlung in Anspruch, ist der Gegenstand des erhobenen Anspruchs i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn der Kläger in der Klageschrift vorträgt, dass er dem Beklagten Waren geliefert habe, und er darüber hinaus die diesbezüglich ausgestellten Rechnungen mit Betrag, Datum und (Rechnungs-)Nummer bezeichnet.*)
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