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IBRRS 2017, 0250
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Bauvertrag
Mangel vor Begutachtung beseitigt: Auftraggeber trägt Ersatzvornahmekosten!
OLG Celle, Urteil vom 08.05.2014 - 5 U 163/13
1. Liefert und montiert der Auftragnehmer dem Auftrag entsprechend eine Solewärmepumpe samt zweier Fernbedienungen, Pufferspeicher und Warmwasserspeicher, ist es Sache des Auftraggebers, Mängel der Heizungsanlage darzulegen und zu beweisen, wenn er die Werkleistung abgenommen hat.
2. Kann der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht untersuchen, ob die Mängel tatsächlich vorliegen, weil sich bei der Besichtigung nur der sanierte Zustand der Heizungsanlage in Augenschein nehmen lässt, ist der vom Auftraggeber behauptete Mangel nicht bewiesen.
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