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IBRRS 2017, 0313
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Bauvertrag
Rückforderung von Abschlagszahlungen: Wer muss was beweisen?
OLG Köln, Urteil vom 04.07.2014 - 3 U 128/13
1. Verpflichtet sich der Auftraggeber zu Voraus- oder Abschlagszahlungen, ist der Auftragnehmer nach Abnahme oder vorzeitiger Beendigung des Bauvertrags dazu verpflichtet, seine Leistungen prüfbar abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber auszuzahlen.
2. Verlangt der Auftraggeber überzahlte Vergütung zurück, hat er die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung eines Saldoüberschusses aus der Schlussabrechnung vorzutragen. Dann muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten.
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