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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0393; VPRRS 2017, 0034
Mit Beitrag
Vergabe
Nachforderungen ausgeschlossen: Unterlagen sind wie vorgelegt zu werten!
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2017 - Verg 7/16
1. Hat der Auftraggeber jedwede Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV ausgeschlossen, muss er der Eignungsprüfung die von den am Auftrag interessierten Unternehmen vorgelegten Erklärungen und sonstigen Nachweise so - und nur so -, zugrunde legen, wie sie vorgelegt wurden.*)
2. Nachträgliche Ergänzungen sind dann unbeachtlich.*)
3. Nachträgliche Erläuterungen können allenfalls dann als Auslegungshilfen Berücksichtigung finden, wenn sie an den Inhalt der vorgelegten Unterlagen anknüpfen.*)