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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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LG Berlin, Beschluss vom 25.09.2015 - 65 S 193/15
1. Verfügt eine etwa 80 m² große Wohnung bereits über einen Nordbalkon, der Platz bietet für einen Tisch mit vier Sitzgelegenheiten, ist die Freifläche im Außenbereich zwar nicht großzügig, aber ausreichend.
2. Ob der Anbau eines weiteren Balkons auf der Südseite als Modernisierungsmaßnahme von den Mietern geduldet werden muss, ist durch Abwägung aller Vor- und Nachteile, die mit der Errichtung eines Zweitbalkons einhergehen, zu ermitteln.
3. Hat der Einbau eines Zweitbalkons im Hinterhof mit Blick auf ein Restaurantabluftrohr und den Müllplatz zur Folge, dass die Sitzgelegenheit in der Küche wegfällt, weil dort die Zugangstür eingebaut werden müsste, führt diese Baumaßnahme letztlich zu keiner relevanten Wohnwerterhöhung.
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