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IBRRS 2017, 0406; IMRRS 2017, 0162
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Versicherungen
Kosten für erfolglosen Notdienst-Einsatz sind notwendige Reparaturkosten!
AG Wesel, Urteil vom 05.01.2017 - 5 C 101/15
1. Kommt es infolge eines heftigen Gewitters zu einem Blitzeinschlag im Nachbarhaus und dadurch zu einem Überspannungsschaden, der zu einem irreparablen Defekt der Alarmanlage führt, sind im Rahmen einer "Rund ums Eigentum" Versicherung, die Blitz- und Überspannungsschäden umfasst, die notwendigen Reparaturkosten zu übernehmen.
2. Zu den notwendigen Reparaturkosten gehören auch die Kosten für die Feststellung der Reparaturwürdigkeit und die Kosten für erfolglose Reparaturversuche (hier: Notdienst-Einsatz). Im Versicherungsrecht hat die Versicherung das Prognoserisiko zu tragen.
3. Kosten für ein vorgerichtlich eingeholtes Privatgutachten sind keine notwendigen Reparaturkosten.
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