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IBRRS 2017, 0497
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Bauvertrag
Auftragnehmer muss nur "relevante" Vorleistungen anderer Unternehmer prüfen!
OLG Celle, Urteil vom 21.05.2015 - 6 U 126/14
1. Die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers erstrecken sich nicht auf solche Vorleistungen anderer Unternehmer, die keinen Einfluss auf die Eignung der Leistung des Auftragnehmers haben.
2. Die Leistung des Architekten ist mangelhaft, wenn er mit für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignetem Abdichtungsmaterial plant.
3. Die Abdichtung im Verbund hat sich gegenüber der Bahnenabdichtung seit Jahren durchgesetzt.
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