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IBRRS 2017, 0530; IMRRS 2017, 0197
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Wohnraummiete
Eigenbedarfskündigung: Pauschaler Hinweis auf Bedarf "für eigene Zwecke" genügt nicht!
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2016 - 67 S 247/16
Der pauschale Hinweis des Vermieters, die von ihm vermietete Wohnung "für eigene Zwecke" zu benötigen, genügt nicht den bei einer Eigenbedarfskündigung bestehenden strengen Begründungserfordernissen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Begründungspflicht muss der Vermieter vielmehr alle wesentlichen Tatsachen und Lebensvorgänge offenlegen, aus denen sich der Kündigungstatbestand des § 573 Abs. 2 BGB ergibt, und den Mieter in die Lage versetzen zu überprüfen, ob die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden kann.
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