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IBRRS 2017, 0617; IMRRS 2017, 0234
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Verwalter beauftragt Rechtsanwalt: Keine Kostenerstattung durch WEG!
AG Frankenthal, Urteil vom 09.11.2016 - 3a C 234/16
1. Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, den Verwalter zu ermächtigen, Ansprüche der WEG gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
2. Diese Befugnis umfasst auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren.
3. Befinden sich Wohnungseigentümer mit den Wohngeldvorauszahlungen in Verzug, darf der Verwalter jedoch nicht ohne gesonderten Beschluss der WEG einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Beitreibung der Wohngelder beauftragen.
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