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IBRRS 2017, 0672
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Bauvertrag
Mängel vor Abnahme: Keine Kündigung, kein Ersatz von Fremdnachbesserungskosten!
OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.01.2017 - 4 U 4/15
1. Auch bei Verzug des Auftragnehmers mit der Mängelbeseitigung vor Abnahme kann der Auftraggeber im VOB-Vertrag den Ersatz von Fremdnachbesserungskosten erst verlangen, wenn er zuvor nach vorangegangener vergeblicher Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Androhung dem Auftragnehmer den Auftrag entzogen hat.
2. Die Mängelrechte des Auftraggebers wegen Mängeln vor Abnahme sind im VOB-Vertrag in § 4 Abs. 6, 7 VOB/B abschließend geregelt. Für eine analoge Anwendung des § 13 VOB/B schon vor der Abnahme ist deshalb kein Raum.
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