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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0842; IMRRS 2017, 0356; IVRRS 2017, 0134
Mit Beitrag
Prozessuales
Falsches Aktenzeichen angegeben: Beschwerdebegründung fristgerecht eingegangen?
BGH, Beschluss vom 25.01.2017 - XII ZB 567/15
Die Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens steht dem fristgerechten Eingang einer Beschwerdebegründungsschrift nicht entgegen, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände die Zuordnung zu dem Beschwerdeverfahren zweifelsfrei möglich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 165, 371 = FamRZ 2006, 543).*)
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