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IBRRS 2017, 1033; IMRRS 2017, 0430
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Wann darf ein Eigentümer über ein Rechtsgeschäft mit einer Gesellschaft nicht abstimmen?
BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 138/16
Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist.*)
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