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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 1085; IMRRS 2017, 0571
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Bausparkassen dürfen 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen!

BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 185/16

Eine Bausparkasse darf im Regelfall einen Bausparvertrag gem. § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung (nunmehr § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) nach Ablauf von zehn Jahren nach Zuteilungsreife kündigen.*)

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