Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1118
Mit Beitrag
Bauvertrag
Holztreppe ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!
LG Trier, Urteil vom 20.05.2016 - 1 S 205/14
1. Eine Holztreppe, die vom "Regelwerk Holztreppenbau" abweicht, ist mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn die Parteien dieses Regelwerk nicht ausdrücklich vereinbart haben. Denn ein Unternehmer ist zur Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs verpflichtet.
2. Eine Treppe ist keine bewegliche Sache, sondern ein Bauwerk. Ansprüche aufgrund von Baumängeln verjähren deshalb in fünf Jahren ab Abnahme.
Volltext