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IBRRS 2017, 1121; IMRRS 2017, 0464
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Ungepflegte Müllstandsfläche und Straßenlärm: Keine Mieterhöhung!
AG Lichtenberg, Urteil vom 04.11.2016 - 15 C 10/16
1. Es besteht kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn der Mietzins bereits die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel überschreitet.
2. Ergibt ein Ortstermin, dass eine Müllstandsfläche auch nach größerer Säuberungsaktion nicht gepflegt aussieht und auch keine besonders ruhige Wohnlage vorliegt, sondern der Geräuschpegel des nahegelegenen Straßenkreuzungsbereichs im Haus deutlich wahrzunehmen ist, kann die Merkmalgruppe Wohnumfeld nicht positiv eingeschätzt werden.
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