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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Oldenburg, Urteil vom 06.08.2014 - 4 U 17/14
1. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den vom Verkäufer mit der Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beauftragten Sachverständigen nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist zunächst, dass der Auftrag zur Erstattung des Gutachtens auch den Schutz des Käufers umfasst.
2. Es steht nicht in der Macht der Vertragsparteien, die Einbeziehung des Dritten durch eine entsprechende Vereinbarung zu verhindern.
3. Der Sachverständige hat allerdings die Möglichkeit, seine Haftung gegenüber Käufern, Kreditgebern oder sonstigen Dritten auszuschließen oder zu beschränken, indem er auf dem Gutachten entsprechende Vermerke anbringt oder darauf hinweist, bestimmte Schlussfolgerungen beruhen beispielsweise auf ungeprüften Angaben des Auftraggebers.
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