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IBRRS 2017, 1225; VPRRS 2017, 0116
Mit Beitrag
Vergabe
Zwei Varianten möglich: Angebot widersprüchlich!
VK Thüringen, Beschluss vom 01.03.2017 - 250-4002-1319/2017-N-002-SHL
1. Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn es eindeutige und widerspruchsfreie Angaben enthält.
2. Geben die Angebotsunterlagen vor, dass ohne Eintragung eines Erzeugnisses (hier: doppelschaliger Sporthallentrennvorhang) an entsprechend freigelassenen Stellen automatisch das ausgeschriebene Leitfabrikat als angeboten gilt, ist das Nichtausfüllen der entsprechenden Positionen unmissverständlich so zu interpretieren, dass das Leitfabrikat dem Angebot zugrunde liegt.
3. Ein Angebot ist widersprüchlich, wenn mit dem Angebot auch zwei Prüfberichte eines anderen Erzeugnisses vorgelegt werden, die daraufhin deuten, dass dem Angebot nicht das Leitfabrikat zugrunde liegt.
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