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IBRRS 2017, 1244; IMRRS 2017, 0502; IVRRS 2017, 0186
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Steuerrecht
Unternehmer steht abtretbarer Anspruch zu: Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung!
BFH, Urteil vom 23.02.2017 - V R 16/16
1. Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht.*)
2. Das Finanzamt hat eine Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG auch dann anzunehmen, wenn der Steueranspruch bereits durch Zahlung getilgt war. Auf das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis kommt es nicht an.*)
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