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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1298; IMRRS 2017, 0512
Grundbuchrecht
Mit Beitrag
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„Grundbuchwäsche“: Umschreibung auf neues Blatt ist unzulässig!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2017 - 3 Wx 297/16
Einen Anspruch auf Umschreibung eines Grundbuchblattes, mit dem Ziel, durch Neufassung die Verlautbarung ordnungsgemäß zustande gekommener, durch Rötung gelöschter Eintragungen (hier: Zwangsversteigerungsvermerk, Zwangssicherungshypotheken, Grundschulden zugunsten von Kreditinstituten) im Grundbuch zu beseitigen ("Grundbuchwäsche"), gewährt weder die Grundbuchverfügung unmittelbar noch lässt er sich grundsätzlich - so auch hier - aus Grundrechten wie dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder der Eigentumsgarantie herleiten.*)