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IBRRS 2017, 1333; IMRRS 2017, 0535
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Wohnraummiete
Haschkonsum und professioneller Anbau: Vermieter kann sofort fristlos kündigen!
AG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2017 - 6 C 2930/16
1. Der Konsum und der professionelle Anbau von Marihuana in einer Wohnung durch den Mieter berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
2. Infolge dessen, dass es sich bei dem unerlaubten Anbau von Marihuana um eine vorsätzliche Straftat handelt, ist eine vorherige Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich.
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