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IBRRS 2017, 1346
Mit Beitrag
Bauvertrag
Kein Einbehalt wegen Mängeln an anderem Bauvorhaben!
KG, Urteil vom 20.09.2016 - 21 U 67/15
1. Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer mit Bauleistungen an verschiedenen Bauvorhaben beauftragt, kann er dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln nur aus dem jeweiligen - gegenseitigen - Vertrag entgegenhalten.
2. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten setzt voraus, dass er den Auftragnehmer zuvor erfolglos zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat.
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