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IBRRS 2017, 1412; IMRRS 2017, 0565
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Gewerberaummiete
Umsatzmiete: Keine Rückforderung bei beiderseitigen Verstößen gegen Berufsordnungen
LG Lübeck, Urteil vom 02.11.2016 - 17 O 305/15
Bei einem Verstoß gegen Berufsordnungen und damit einer Nichtigkeit einer Umsatzmietvereinbarung ist die Rückforderung von auf diese Vereinbarung gezahlten Beträgen nach dem Kondiktionsverbot des § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, wenn sowohl Leistender als auch Empfänger gegen die jeweiligen Berufsordnungen verstoßen.
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