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IBRRS 2017, 1462; IMRRS 2017, 0583
Wohnungseigentum
Können Instandsetzungsmaßnahmen nachträglich genehmigt werden?
LG Hamburg, Urteil vom 14.12.2016 - 318 S 32/16
1. Auch Instandsetzungsmaßnahmen, für die es keinen (bestandskräftigen) vorherigen Beschluss der Wohnungseigentümer gegeben hat, können genehmigt werden. Maßgeblich ist hierbei allein, ob eine solche Genehmigung für sich genommen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
2. Durch einen solchen Beschluss gehen auch keine Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche gegen die Baufirma bzw. den Verwalter verloren, da er nur das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betrifft.
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