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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1518; IMRRS 2017, 0616; IVRRS 2017, 0231
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Nach Enthaftungserklärung: Kaution gehört dem Mieter!
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - IX ZB 45/15
Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei.*)