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IBRRS 2017, 1608; VPRRS 2017, 0146
Mit Beitrag
Vergabe
Betriebsspannung von 48 V ist keine technische Spezifikation!
VK Bund, Beschluss vom 27.01.2017 - VK 2-145/16
1. Gibt der Auftraggeber eine Betriebsspannung von 48 V vor, weicht das Angebot einer 24-V-Anlage von der Vergabeunterlagen ab und ist auszuschließen. Dabei kommt es auf die Frage, ob eine 24-V-Anlage dieselbe Funktionalität wie ein 48-V-Anlage erfüllen kann, nicht an.
2. Eine geforderte Betriebsspannung von 48 V ist keine technische Spezifikation.
3. Ein an eine Behörde gerichtetes (Rüge-)Schreiben geht mit Eingang bei der hierfür eingerichteten Stelle zu, nicht erst mit der Vorlage bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
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