Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2017 - 1 U 166/14
1. Der Energieverbrauch in einem Haus für Heizung und Warmwasserbereitung ist keine Eigenschaft des Hauses. Auch wenn der Energieverbrauch durch die Beschaffenheit des Hauses beeinflusst wird, haben andere Faktoren maßgeblichen Einfluss, die dem Haus nicht innewohnen, wie das Nutzungsverhalten der Bewohner und das Wetter.
2. Behauptet der Auftraggeber die Zusicherung eines bestimmten Energieverbrauchs, stellt ein abweichender Verbrauch einen Mangel dar.
3. Eine Anfechtung des Werkvertrags wegen eines Eigenschaftsirrtums ist durch die Mängelrechte nach § 634 BGB ausgeschlossen.
4. Aus den Angaben eines Energiepasses kann der Bauherr keine Anforderungen an einen konkret zu erwartenden Verbrauch im Hinblick auf die Beheizung des Hauses herleiten.