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IBRRS 2017, 1631; IMRRS 2017, 0658
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Wohngeld steht ausschließlich der Gemeinschaft zu!
BGH, Urteil vom 10.02.2017 - V ZR 166/16
1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht.*)
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