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IBRRS 2017, 1833
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Bauvertrag
Wie wird die Höhe des Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB ermittelt?
LG Memmingen, Urteil vom 08.02.2017 - 1 HK O 1976/12
1. Die Höhe des Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB bestimmt sich nach der Vergütung, die dem Unternehmer durch den Annahmeverzug des Bestellers im Verzugszeitraum entgeht. Von dieser sind die ersparten Aufwendungen und die Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft abzuziehen.
2. Der Anspruch aus § 642 BGB umfasst nicht entgangenen Gewinn und Wagnis (Anschluss an BGH, IBR 2000, 217).
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