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IBRRS 2017, 1835
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Bauvertrag
Auf Angaben des Auftraggebers darf sich der Auftragnehmer verlassen!
OLG Hamm, Urteil vom 28.03.2016 - 26 U 137/12
1. Wird der Auftragnehmer mit der Errichtung eines provisorischen Heizkreislaufs beauftragt, hat er sich vor Ausführung seiner Leistung vom Auftraggeber oder einem informierten Repräsentanten die notwendigen Informationen zu verschaffen, welche Rohrleitung welchem Förderzweck dient.
2. Ein Werkstattleiter ist für die Beantwortung der Frage der Zuordnung von vier Rohrleitungen als fachkundig anzusehen.
3. Der Auftragnehmer darf sich grundsätzlich auf vom Auftraggeber erteilte Informationen verlassen. Etwas anderes gilt, wenn der Auftragnehmer Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft haben muss.
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