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IBRRS 2017, 1902
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Befreiung von Festsetzung eines Bebauungsplans: Nachbarrechte verletzt?
OVG Sachsen, Beschluss vom 05.04.2017 - 1 A 642/16
1. Die Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans begründet keinen nachbarlichen Abwehranspruch.
2. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 67 Abs. 2 SächsBO verletzt den Nachbarn nicht in seinen Rechten.
3. Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht (hier verneint).
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