Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
AG Pinneberg, Urteil vom 31.01.2017 - 60 C 61/16
1. Sieht die Teilungserklärung vor, dass bei nicht eindeutig zuzuordnenden Kosten der Verwalter berechtigt ist, diese nach Erfahrungswerten aufzuteilen, so hat der Verwalter das der Verwaltung eingeräumte Ermessen pflichtgemäß auszuüben, wobei kein anderer Maßstab gelten kann als derjenige, der bei Überprüfung eines Mehrheitsbeschlusses zur Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG oder bei Vorliegen einer entsprechenden Öffnungsklausel Anwendung finden würde. Es genügt dabei, dass die Aufteilung nicht willkürlich ist und auch im Übrigen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
2. Eine solche Regelung ermächtigt den Verwalter in der Regel auch dazu zu entscheiden, ob es sich überhaupt um eindeutig zuzuordnende Kosten handelt.
Volltext