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IBRRS 2017, 2018; IMRRS 2017, 0818
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Bestimmung wohnwerterhöhender bzw. -mindernder Merkmale
LG Berlin, Urteil vom 24.01.2017 - 67 S 317/16
1. Die Angabe einer unzutreffenden Ausgangsmiete führt nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.
2. Der Berliner Mietspiegel 2015 stellt zumindest als einfacher Mietspiegel eine ausreichende Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 287 ZPO dar.
3. Für das Merkmal "Breitbandanschluss" genügt, dass lediglich eine entsprechende Kabelanlage im Haus vorhanden sein muss, die sich der Mieter durch entsprechende Verträge nutzbar machen kann.
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