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IBRRS 2017, 2019
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Architekten und Ingenieure
Keine Kostenschätzung erstellt: Kein Schadensersatz, aber Minderung!
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.05.2015 - 13 U 50/14
1. Ein Anspruch des Bauherrn auf Schadensersatz wegen einer nicht erstellten Kostenschätzung nach DIN 276 setzt voraus, dass dem Architekten Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
2. Hat der Architekt die geschuldete Kostenschätzung nicht erstellt, ist der Bauherr berechtigt, die Honorarforderung des Architekten zu mindern. Anders als beim Schadenersatz setzt die Minderung kein erfolgloses Nachbesserungsverlangen voraus.
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