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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2121; IMRRS 2017, 0865
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Schönheitsreparaturen: Vermieter muss Farbwünsche des Mieters beachten
LG Berlin, Beschluss vom 23.05.2017 - 67 S 416/16
Obliegt dem Vermieter die Schönheitsreparaturlast, ist er zur Beseitigung vorhandener Dekormängel nicht nach eigenen Vorstellungen berechtigt, sondern nach den (Farb-)Wünschen des Mieters verpflichtet, sofern ihm dadurch keine Mehrkosten entstehen oder sonstige schutzwürdige eigene Interessen entgegenstehen.
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